Lösken verzichtet nach nur 3 Monaten auf Ratsmandat:

CDU tauscht Kandidaten aus

Wolfgang Große Brömer ist Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion und Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen

Wolfgang Große Brömer ist Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion und Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen

Sechs Jahre sollte Hans-Bernd Lösken als Stadtverordneter der CDU die Geschicke Oberhausens mitgestalten. Doch schon nach drei Monaten verzichtet der Christdemokrat nun endgültig auf sein Ratsmandat. Das sei nicht nur völlig überraschend, sondern werfe auch Fragen auf, meinen die Sozialdemokraten. Lösken hatte im Mai im Wahlkreis Sterkrader Heide kandidiert, in dem aufgrund falscher Stimmzettel am Wahltag die Wahl wiederholt werden muss. Bereits von der Bezirksregierung bestätigt war der 23. November als neuer Wahltag. Dieser Termin ist nun aufgrund des Austausches des CDU-Kandidaten wahrscheinlich nicht mehr möglich, da jetzt zunächst ein neues Nominierungsverfahren der CDU anlaufen muss.

„Wir bedauern, dass es jetzt doch nicht mehr zu einer echten Wiederholungswahl in Sterkrader Heide kommen kann, da sich Herr Lösken dem Wahlverfahren überraschend nicht mehr stellt. Jetzt können die Wählerinnen und Wähler leider nicht über dieselben Kandidaten abstimmen wie Ende Mai“, so SPD-Fraktionschef Wolfgang Große Brömer. „Wir sind gespannt, wen die CDU-Kollegen jetzt ins Rennen schicken und für wen Herr Lösken den Platz räumen musste.“

Aus CDU-Kreisen sei bereits seit Wochen zu vernehmen gewesen, dass Lösken Schwierigkeiten hatte, seine Tätigkeit in führender Funktion beim Kita-Zweckverband des Bistums Essen mit seiner Rolle in der CDU-Ratsfraktion in Einklang zu bringen. Offensichtlich sei die CDU wieder einmal nicht in der Lage, die Öffentlichkeit transparent und sachlich über die tatsächlichen Hintergründe zu informieren.

„Dass die CDU in der Diskussion um die Wiederholungswahl in Sterkrader Heide immer wieder knapp an einem gesunden Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis vorbeidiskutiert, ist mehr als ärgerlich. Die Wählerinnen und Wähler in Heide müssen die Möglichkeit haben, auch die Kandidaten ankreuzen zu können, die auch wirklich in ihrem Wahlkreis kandidieren. Außerdem gibt es in Deutschland nun einmal Klagefristen, die man vor Einleitung einer Wahlwiederholung abwarten muss. Deshalb setzt das Wahlgesetz hierfür auch eine Frist von bis zu vier Monaten. Das hat absolut nichts mit der Situation in Sterkrade-Heide zu tun, sondern gilt landesweit“, so Große Brömer, der damit auf den Vorwurf der CDU reagiert, eine „Hängepartie“ verursacht zu haben.

Grundsätzlich sei es selbstverständlich zu begrüßen, dass die CDU auf die ursprünglich groß angekündigte Klage gegen die Wiederholungswahl nunmehr verzichte. „Ob der Klageverzicht das Ergebnis einer Rückbesinnung der CDU auf demokratische Grundwerte ist, werden wir letztlich daran messen können, ob die CDU zu einem fairen Wahlkampf in Sterkrader Heide bereit und fähig ist“, so Große Brömer abschließend.

Stichwörter:
Send this to a friend